Ingenieurbüro für Kulturtechnik & Wasserwirtschaft
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Wasserbau & Wasserwirtschaft

Hochwasserrisiko- managementpläne Stmk

Kurzbeschreibung

Die EU-Hochwasserrichtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten bis 2015 umfassende Maßnahmenprogramme zur Reduktion der Hochwasserrisiken erarbeiten und vorlegen. Die nationale Umsetzung dieses Ziels erfolgt durch den Hochwasserrisikomanagementplan, in dem die Maßnahmen zusammengefasst werden, durch welche eine Reduktion von Hochwasserrisiken erreicht werden soll.

Die Öffentlichkeit sowie behördliche Stellen sind an diesem Planungsprozess beteiligt. In einem ersten Planungsschritt ist die Bewertung des Hochwasserrisikos zu erarbeiten.

Der Maßnahmenplan ist Kernstück der Hochwasserrisikomanagementplanung. Dabei wird festgelegt, welche Maßnahmen im jeweiligen Planungszeitraum ergriffen werden sollen, um die festgelegten Ziele zu erreichen. Er wird für die verschiedenen Akteure konkret definiert, denn sie sind für die Erarbeitung und Umsetzung der Maßnahmen in ihrem Handlungsbereich verantwortlich. Die Gemeinden sind z.B. für Maßnahmen der Bauleitplanung, die Feuerwehren für die Erarbeitung von Evakuierungsplänen und die Landwirte für Nutzungsanpassungen ihrer Flächen verantwortlich. Die Maßnahmen sollen dabei ineinandergreifen und sich ergänzen.

Die steiermärkische Landesregierung koordiniert die Akteure und regt zu Maßnahmen an und prüft, ob die geplanten Maßnahmen zielführend sind und nicht zulasten eines Ober- oder Unterliegers gehen (Solidaritätsprinzip).

Die Grundlage für die Maßnahmenplanung ist ein landesweit vereinbarter Maßnahmentypenkatalog. Er umfasst alle Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements, ordnet sie den Zielen zu und benennt die Zuständigkeiten.

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